Für Kursveranstalter
Mit der Weiterbildung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen soll erreicht werden, dass Erfahrungen aus der praktischen Tätigkeit zusammen mit Fachpersonen diskutiert, Defizite in der praktischen Berufsausübung behoben, Fachwissen vertieft, neue Erkenntnisse und Vorgaben vermittelt und insbesondere die ver- kehrsgerechte und umweltschonende Fahrausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschülern regelmässig reflektiert werden.
Anerkennung für Kursveranstalter
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) überprüft im Auftrag der Kantone die Einhaltung dieser Bedingungen und beaufsichtigt die Durchführung der Weiterbildungskurse. Kursveranstalter richten ihre Gesuche an die asa. Als Unterstützung bei der Ausarbeitung des Gesuches stellt die asa ein Merkblatt zur Verfügung. Ein Begleitblatt, das mit dem Gesuch eingereicht wird, soll zudem sicherstellen, dass die Gesuche vollständig, das heisst mit allen nötigen Unterlagen eingereicht werden. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird eine Anerkennung als Kursveranstalter erteilt.
Qualitätssicherung für Kursveranstalter
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Kursveranstalter nachweisen, dass in ihrem Betrieb ein gültiges und zertifiziertes Qualitätssicherungssystem im Einsatz ist und regelmässig rezertifiziert wird. Die Zertifizierung/Re-Zertifizierung erfolgt in der Regel über die bekannten QS-Systeme (ISO 9001, eduQua, asaQSS KVA).
Zertifizierung eigenes Qualitätssicherungssystems
Als eigenes QS gelten alle eigenen Qualitätssicherungssysteme oder Zertifizierungen durch ein anderes Label als ISO 9001, eduQua. Die Zertifizierung sowie die Re-Zertifizierung des eigenen QS-Systems erfolgt durch die asa und ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der QS-Prüfung zusätzliche Unterlagen eingefordert werden können.