Begriffe
Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Schweizer Fachbehörde für Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr.
www.astra.admin.ch
Kommission Qualitätssicherung (KQS)
Gremium, welches die Verantwortung für die Ziele trägt und über Anträge Dritter und Rekurse entscheidet.
Fahrlehrerverband
Vertritt als Dachorganisation die Anliegen der Fahrlehrerschaft auf schweizerischer Stufe.
www.fahrlehrerverband.ch
Fahrlehrerweiterbildung
Obligatorische Weiterbildung für die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen (5 Tage in 5 Jahren für die Inhaber der Kategorie B).
Zusatzqualifikation A und C
Nebst der Kategorie B kann ein Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin auch die Fahrlehrerbewilligung für die Kategorien A und/oder C erwerben. Für diese beiden Kategorien beträgt die Anzahl Weiterbildungskurse für jede Kategorie noch zusätzlich maximal 2 Tage.
Kursveranstalter
Institutionen, welche die Weiterbildungskurse für die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen anbieten.
Lehrkräfte
Qualifizierte Personen mit Fachkenntnis und pädagogisch-didaktische Fähigkeiten die in den Fahrlehrerweiterbildungskurse unterrichten.
Moderatoren
Leiter von WAB-Kursen (Zweiphasenausbildung), welche ihre 7-tägige Ausbildung erfolgreich absolviert haben.
Umfang der Weiterbildung
Der Umfang der Weiterbildung ist in Art. 22 Fahrlehrerverordnung (FV) bestimmt. Die Weiterbildungskurse können gemäss Art. 22 Abs. 2 FV jeweils nur für eine Kategorie angerechnet werden.
Fahrlehrerbewilligung
Bewilligung die ein Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin dazu ermächtigt, Fahrschüler in der entsprechenden Kategorie zu unterrichten.
QS-Experten
Experten, welche für die Fachstelle Qualitätssicherung asa im Einsatz sind.
Audit
Besichtigungen der Fahrlehrerweiterbildungskurse, organisiert vom der Fachstelle Qualitätssicherung asa.
Fahrlehrerausbildung
Die Ausbildung zum Beruf Fahrlehrer/in läuft über den Fahrlehrerverband.