Grundlagen (Richtlinien, Merkblätter usw.)
Die rechtlichen Grundlagen der Richtlinien zur obligatorischen Weiterbildung bilden das Strassenverkehrsgesetz (SVG): Art. 15 Abs. 3, Art. 25 Abs. 2 Bst. c und Art. 106 Abs. 2; die Fahrlehrerverordnung (FV): Art. 22–27 sowie die Vereinbarung der kantonalen Strassenverkehrsämter mit der asa über die Delegation der Aufgaben im Rahmen der Fahrlehrerverordnung.
Die Ziele der Weiterbildung bestehen darin, die in der Ausbildung erworbene Qualifikation bezüglich Berufsfähigkeit zu erhalten, zu aktualisieren und zu vertiefen.
Merkblätter
Zur Erleichterung von Abläufen gibt die asa Merkblätter heraus: