
Grundlagen (Richtlinien, Merkblätter usw.)
Die rechtlichen Grundlagen der Richtlinien zur obligatorischen Weiterbildung bilden das Strassenverkehrsgesetz (SVG): Art. 15 Abs. 3, Art. 25 Abs. 2 Bst. c und Art. 106 Abs. 2; die Fahrlehrerverordnung (FV): Art. 22–27 sowie die Vereinbarung der kantonalen Strassenverkehrsämter mit der asa über die Delegation der Aufgaben im Rahmen der Fahrlehrerverordnung.
Die Ziele der Weiterbildung bestehen darin, die in der Ausbildung erworbene Qualifikation bezüglich Berufsfähigkeit zu erhalten, zu aktualisieren und zu vertiefen.
Themenkatalog
Der Themenkatalog bildet die Grundlage für die Planung, Beurteilung und Bewilligung von Weiterbildungskursen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Seit Dezember 2016 liegt eine aktualisierte Fassung vor. Nach der kompletten Überarbeitung des Katalogs durch die asa – im Einvernehmen mit dem Fahrlehrer Verband – können in allen sechs Weiterbildungsbereichen, die in der Fahrlehrerverordnung verankert sind, Kurse zur Bewilligung eingegeben werden.
Merkblätter
Zur Erleichterung von Abläufen gibt die asa Merkblätter heraus:



